Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind Teil des vielfältigen Spektrums der im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) unter der Überschrift „Jugendarbeit“ (§ 11) als sozialstaatliche Pflichtleistung herausgestellten Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen. Als Besonderheit aller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wird dort festgehalten, dass sie „[…] an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden [sollen]“. Insofern sind es programmatisch betrachtet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst, die maßgeblich darüber entscheiden, welche Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit für sie passend und damit zukunftsfähig sind. Sind die Angebote für sie uninteressant, nutzen sie diese nicht. Das Prinzip der Freiwilligkeit ermöglicht ihnen im Gegensatz zu den Settings im schulischen Kontext diese Wahlfreiheit. Kinder- und Jugendarbeit soll in diesem Sinne ein für junge Menschen möglichst kostenfreies Angebot der autonomen Freizeitgestaltung sein. Kinder- und Jugendarbeit ist mit dieser gesetzlichen Rahmung ein sehr besonderes Angebot und nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland „der einzige institutionell gesicherte und staatlich geförderte Ort, an dem Kinder und Jugendliche eigenständig gestaltbare und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, […] und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf Bildungsprozesse entfaltet“ (Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe, 2011, S. 7).

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Sportangebote in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus der Perspektive von Jugendlichen – Ergebnisse einer qualitativen Interviewstudie in Hamburg

  • Gunda Voigts,
  • Ann-Kathrin Haid

摘要

Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind Teil des vielfältigen Spektrums der im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) unter der Überschrift „Jugendarbeit“ (§ 11) als sozialstaatliche Pflichtleistung herausgestellten Angebote zur Förderung der Entwicklung junger Menschen. Als Besonderheit aller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit wird dort festgehalten, dass sie „[…] an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden [sollen]“. Insofern sind es programmatisch betrachtet Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbst, die maßgeblich darüber entscheiden, welche Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit für sie passend und damit zukunftsfähig sind. Sind die Angebote für sie uninteressant, nutzen sie diese nicht. Das Prinzip der Freiwilligkeit ermöglicht ihnen im Gegensatz zu den Settings im schulischen Kontext diese Wahlfreiheit. Kinder- und Jugendarbeit soll in diesem Sinne ein für junge Menschen möglichst kostenfreies Angebot der autonomen Freizeitgestaltung sein. Kinder- und Jugendarbeit ist mit dieser gesetzlichen Rahmung ein sehr besonderes Angebot und nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland „der einzige institutionell gesicherte und staatlich geförderte Ort, an dem Kinder und Jugendliche eigenständig gestaltbare und auslotbare Erfahrungsräume nutzen können, […] und in denen eine Lernkultur vorherrscht, die auf Erfahrungen des alltäglichen Lebens setzt und so nachhaltige Wirkung auf Bildungsprozesse entfaltet“ (Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe, 2011, S. 7).