Entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 11 verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Netzbetreiber tragen also in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Systemverantwortung dafür, für alle Marktteilnehmer einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang sowie jederzeit eine gesicherte Stromversorgung zu gewährleisten. Im Falle der Übertragungsnetzbetreiber entspricht dieser Zuständigkeitsbereich einer Regelzone. Bei Gefährdung der Systemsicherheit ergreift der Netzbetreiber die erforderlichen Gegenmaßnahmen (z. B. Netzschaltungen, Eingriffe in den Erzeugungspark, bis hin zur Anweisung von Lastabschaltungen). Im Gegenzug sind die Marktteilnehmer zur Unterstützung der Maßnahmen gemäß den Vorgaben und der Führung des Netzbetreibers verpflichtet.

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Betrieb elektrischer Übertragungssysteme

  • Karl Friedrich Schäfer

摘要

Entsprechend den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach § 11 verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Die Netzbetreiber tragen also in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Systemverantwortung dafür, für alle Marktteilnehmer einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang sowie jederzeit eine gesicherte Stromversorgung zu gewährleisten. Im Falle der Übertragungsnetzbetreiber entspricht dieser Zuständigkeitsbereich einer Regelzone. Bei Gefährdung der Systemsicherheit ergreift der Netzbetreiber die erforderlichen Gegenmaßnahmen (z. B. Netzschaltungen, Eingriffe in den Erzeugungspark, bis hin zur Anweisung von Lastabschaltungen). Im Gegenzug sind die Marktteilnehmer zur Unterstützung der Maßnahmen gemäß den Vorgaben und der Führung des Netzbetreibers verpflichtet.