Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Sachenrecht. Im deutschen Zivilrecht wird nach dem Abstraktions- und Trennungsprinzip streng zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung (z. B. Vertrag) und tatsächlicher Verfügung unterschieden. Die Begründung von Eigentum und Besitz sowie sonstiger dinglicher Rechte (etwa Sicherungsrechte) bedarf daher einer gesonderten Regelung. Dies erfolgt im Rahmen des Sachenrechts der §§ 854 ff. BGB. Unter Sachenrecht wird das Recht verstanden, das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten nach den §§ 90, 90a BGB beinhaltet.

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Sachenrecht

  • Tim Jesgarzewski

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Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Sachenrecht. Im deutschen Zivilrecht wird nach dem Abstraktions- und Trennungsprinzip streng zwischen schuldrechtlicher Verpflichtung (z. B. Vertrag) und tatsächlicher Verfügung unterschieden. Die Begründung von Eigentum und Besitz sowie sonstiger dinglicher Rechte (etwa Sicherungsrechte) bedarf daher einer gesonderten Regelung. Dies erfolgt im Rahmen des Sachenrechts der §§ 854 ff. BGB. Unter Sachenrecht wird das Recht verstanden, das die Rechtsbeziehungen zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten nach den §§ 90, 90a BGB beinhaltet.