Das Forschungsdesign – häufig auch Untersuchungsanordnung genannt – umfasst im weiten Verständnis die Beantwortung mehrerer Fragen: Wann, wo, wie und wie oft müssen die empirischen Indikatoren an welchen Objekten erfasst werden, um die formulierten Hypothesen prüfen zu können (z. B. Westle 2018c, S. 155; Stein 2022, S. 147; Schnell et al. 2023, S. 187)? In Anlehnung an Diekmann (2011, S. 194) lassen sich bei einem engen Verständnis des Forschungsdesigns drei zentrale Entscheidungen unterscheiden: Erstens muss in Abhängigkeit von den formulierten Hypothesen die Untersuchungsebene festgelegt werden. Zweitens muss die Untersuchungsform geklärt werden. Drittens muss die Häufigkeit der Datenerhebung spezifiziert werden. Diese drei Entscheidungen werden teilweise nacheinander, teilweise aber auch zeitlich parallel und in einem wechselseitigen Zusammenhang getroffen. Die Festlegung des Forschungsdesigns hat dabei auch Konsequenzen für das Auswahlverfahren (Kap.  10 ) und die Datenerhebung (Kap.  11 ).

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Forschungsdesign

  • Markus Tausendpfund

摘要

Das Forschungsdesign – häufig auch Untersuchungsanordnung genannt – umfasst im weiten Verständnis die Beantwortung mehrerer Fragen: Wann, wo, wie und wie oft müssen die empirischen Indikatoren an welchen Objekten erfasst werden, um die formulierten Hypothesen prüfen zu können (z. B. Westle 2018c, S. 155; Stein 2022, S. 147; Schnell et al. 2023, S. 187)? In Anlehnung an Diekmann (2011, S. 194) lassen sich bei einem engen Verständnis des Forschungsdesigns drei zentrale Entscheidungen unterscheiden: Erstens muss in Abhängigkeit von den formulierten Hypothesen die Untersuchungsebene festgelegt werden. Zweitens muss die Untersuchungsform geklärt werden. Drittens muss die Häufigkeit der Datenerhebung spezifiziert werden. Diese drei Entscheidungen werden teilweise nacheinander, teilweise aber auch zeitlich parallel und in einem wechselseitigen Zusammenhang getroffen. Die Festlegung des Forschungsdesigns hat dabei auch Konsequenzen für das Auswahlverfahren (Kap.  10 ) und die Datenerhebung (Kap.  11 ).