Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern
摘要
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der periodengerechtenAbgrenzung von Aufwendungen und Erträgen im Sinne der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und den gesetzlichen Vorschriften (§ 252 (1) Satz 7 HGB). Tatsächliche Zahlungen sind dabei nicht entscheidend, denn Aufwendungen und Erträge sind der Periode zuzuordnen, in der sie verursacht wurden. Diese RAP werden als transitorische RAP bezeichnet. Das HGB unterscheidet dabei aktive und passive RAP. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) dienen dazu, Ausgaben abzugrenzen, die vor dem Bilanzstichtag getätigt wurden, die aber erst nach dem Bilanzstichtag Aufwendungen darstellen.