Ob ein wirtschaftlicher Sachverhalt überhaupt in der Bilanz aufgenommen wird, ist im HGB nur rudimentär geregelt. So sehen die §§ 243 ff. HGB zwar Vorschriften über die Erstellung der Bilanz vor, verweisen dabei aber hauptsächlich auf die GoB, ohne konkrete Vorschriften darüber zu machen, was in die Bilanz aufgenommen werden muss. In der wissenschaftlichen Literatur wird die Bilanzierungsfähigkeit eines Sachverhaltes daher daran festgemacht, ob er sich eignet

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Bilanzielle Ansätze und Bewertungsgrundlagen

  • Alexander Burger,
  • Sabine Burger-Stieber

摘要

Ob ein wirtschaftlicher Sachverhalt überhaupt in der Bilanz aufgenommen wird, ist im HGB nur rudimentär geregelt. So sehen die §§ 243 ff. HGB zwar Vorschriften über die Erstellung der Bilanz vor, verweisen dabei aber hauptsächlich auf die GoB, ohne konkrete Vorschriften darüber zu machen, was in die Bilanz aufgenommen werden muss. In der wissenschaftlichen Literatur wird die Bilanzierungsfähigkeit eines Sachverhaltes daher daran festgemacht, ob er sich eignet