Die Kapitalflussrechnung ist ein nicht für alle Unternehmen vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Entsprechende rechtliche Vorgaben dazu sind im HGB zu finden. So ist diese im Konzernabschluss nach § 297 (1) Satz 1 HGB verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses. Da wir uns in einer Einführung in die Buchführung noch nicht gleich auf einen Konzernabschluss stürzen wollen, bleibt uns das als Basisinformation für spätere, vertiefende Studien des Jahresabschlusses. Dennoch kommen wir um die Thematik der Kapitalflussrechnung auch in einer Einführung nicht herum, denn: Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern (§ 264 (1) Satz 2 HGB).

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Kapitalflussrechnung, Anhang und Lagebericht

  • Alexander Burger,
  • Sabine Burger-Stieber

摘要

Die Kapitalflussrechnung ist ein nicht für alle Unternehmen vorgeschriebener Bestandteil des Jahresabschlusses. Entsprechende rechtliche Vorgaben dazu sind im HGB zu finden. So ist diese im Konzernabschluss nach § 297 (1) Satz 1 HGB verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses. Da wir uns in einer Einführung in die Buchführung noch nicht gleich auf einen Konzernabschluss stürzen wollen, bleibt uns das als Basisinformation für spätere, vertiefende Studien des Jahresabschlusses. Dennoch kommen wir um die Thematik der Kapitalflussrechnung auch in einer Einführung nicht herum, denn: Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist, haben den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern, die mit der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang eine Einheit bilden; sie können den Jahresabschluss um eine Segmentberichterstattung erweitern (§ 264 (1) Satz 2 HGB).