Gerade im aktuellen Bankumfeld ist es wichtig, mit seinen Produkten und Geschäften aktuell und marktbezogen attraktiv unterwegs zu sein, um nicht den Anschluss bzw. Marktanteile zu verlieren. Innovation im Bankumfeld bedeutet aber auch, dass es gewisse Spielregeln gibt, die einzuhalten sind. Viele Geschäftsmodelle der FinTechs mit Bezug zum Bankumfeld offenbaren ein erhebliches Geschäftspotenzial, welches entweder von den Banken „wieder“ aufgenommen oder verteidigt werden sollen. Hierfür braucht es Lösungen in den Geschäftsmodellen, Prozessorganisationen und (personelle und technische) Ressourcen, welche in den bestehenden Bankbetrieb integriert werden müssen. Für den Bereich der Aufnahme von Aktivitäten in neuen Märkten oder Produkten im Sinne des Zielbildes von „Run the Bank“ sowie Veränderungen in bestehenden Aktivitäten im Sinne von „Change the Bank“ geben die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (vgl. BaFin 2024) entsprechende Guidance, welche Themen und Aspekte beachtet werden sollten, um nicht Gefahr zu laufen, dass die neuen oder geänderten Verfahren zu einer Einschränkung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG führen. An dieser Stelle greift der Beitrag die wesentlichen Anforderungen und wiederkehrende Schwächen in der Handhabung der Institute praxisorientiert auf.

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Umgang mit Run- und Change-Prozessen

  • Henning Riediger

摘要

Gerade im aktuellen Bankumfeld ist es wichtig, mit seinen Produkten und Geschäften aktuell und marktbezogen attraktiv unterwegs zu sein, um nicht den Anschluss bzw. Marktanteile zu verlieren. Innovation im Bankumfeld bedeutet aber auch, dass es gewisse Spielregeln gibt, die einzuhalten sind. Viele Geschäftsmodelle der FinTechs mit Bezug zum Bankumfeld offenbaren ein erhebliches Geschäftspotenzial, welches entweder von den Banken „wieder“ aufgenommen oder verteidigt werden sollen. Hierfür braucht es Lösungen in den Geschäftsmodellen, Prozessorganisationen und (personelle und technische) Ressourcen, welche in den bestehenden Bankbetrieb integriert werden müssen. Für den Bereich der Aufnahme von Aktivitäten in neuen Märkten oder Produkten im Sinne des Zielbildes von „Run the Bank“ sowie Veränderungen in bestehenden Aktivitäten im Sinne von „Change the Bank“ geben die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (vgl. BaFin 2024) entsprechende Guidance, welche Themen und Aspekte beachtet werden sollten, um nicht Gefahr zu laufen, dass die neuen oder geänderten Verfahren zu einer Einschränkung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG führen. An dieser Stelle greift der Beitrag die wesentlichen Anforderungen und wiederkehrende Schwächen in der Handhabung der Institute praxisorientiert auf.