Daß in einer Streitsache, vor allem in einer rechtlichen, vor der Entscheidung (vor dem Urteil) auch die andere Seite angehört werden muß, der Beklagte ebenso wie der Kläger, gilt als ein eherner Grundsatz jeder Rechtsprechung, die ihren Namen verdient, also mehr ist als ein Machtspruch. Gerne wird dieses Prinzip bis heute in der lateinischen Form zitiert, was nicht mehr für viele Grundsätze gilt. Es kommt auch in der Variante „audi alteram partem – höre die andere Seite bzw. Partei an“ vor.

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Das Prinzip des „audiatur et altera pars“

  • Wolfgang Weimer

摘要

Daß in einer Streitsache, vor allem in einer rechtlichen, vor der Entscheidung (vor dem Urteil) auch die andere Seite angehört werden muß, der Beklagte ebenso wie der Kläger, gilt als ein eherner Grundsatz jeder Rechtsprechung, die ihren Namen verdient, also mehr ist als ein Machtspruch. Gerne wird dieses Prinzip bis heute in der lateinischen Form zitiert, was nicht mehr für viele Grundsätze gilt. Es kommt auch in der Variante „audi alteram partem – höre die andere Seite bzw. Partei an“ vor.