Die Beteiligung sekundärer Gruppen
摘要
Die Forschungsfrage, wer an Bürger:innenbeteiligungsverfahren, beteiligt werden sollte, wird in den Kapiteln 6 und 7 beantwortet. Die Antwort besteht aus zwei Teilen und Kapitel 7 widmet sich der Inklusion der sekundären Gruppe. Zunächst wird gezeigt, dass die Beteiligung sekundärer Gruppen zulässig sein kann, wenn sie nicht das Ziel der Verfahren, demokratische Responsivität zu verbessern, unterminiert. Die Beteiligung von Expert:innen und Betroffenen, die nicht Teil des Demos sind, ist sogar wünschenswert, weil sie zur Informiertheit der Beteiligungsergebnisse beiträgt. Dies kann wiederum informierte Entscheidungen von Repräsentant:innen begünstigen und problematische Auswirkungen auf politische Selbstwirksamkeit und politisches Vertrauen mindern.