Der Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz stellt den Gesetzgeber vor die Herausforderungen beide Interessensdimensionen in den rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies zu einer missverständlichen Regelungsdichte auf der Bundes- und Landesebene. Diese ist für den Erholungssuchenden nicht nur schwer zu überblicken, sondern erfordert auch ein juristisches Verständnis des Erholungsbegriffs. Dieser wiederum ist in den naturschutzrechtlichen Regelungen in einer Art und Weise definiert, die im Überblick zu anderen Disziplinen, die sich mit Erholung befassen, singulär ist. Im Rahmen einer Systematisierung erscheint der Erholungsbegriff juristisch nicht definitionsbedürftig, da das Regelungsziel auch ohne eine ausdrückliche juristische Definition erreicht werden kann. In der Praxis ist das Verständnis von Erholung jedoch relevant, um einen Ausgleich zwischen dem Erholungsbedürfnis und dem Naturschutz zu erreichen.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Rechtliche Rahmenbedingungen der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung

  • Laura Schüle,
  • Ralf Vogler

摘要

Der Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz stellt den Gesetzgeber vor die Herausforderungen beide Interessensdimensionen in den rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. In der Praxis führt dies zu einer missverständlichen Regelungsdichte auf der Bundes- und Landesebene. Diese ist für den Erholungssuchenden nicht nur schwer zu überblicken, sondern erfordert auch ein juristisches Verständnis des Erholungsbegriffs. Dieser wiederum ist in den naturschutzrechtlichen Regelungen in einer Art und Weise definiert, die im Überblick zu anderen Disziplinen, die sich mit Erholung befassen, singulär ist. Im Rahmen einer Systematisierung erscheint der Erholungsbegriff juristisch nicht definitionsbedürftig, da das Regelungsziel auch ohne eine ausdrückliche juristische Definition erreicht werden kann. In der Praxis ist das Verständnis von Erholung jedoch relevant, um einen Ausgleich zwischen dem Erholungsbedürfnis und dem Naturschutz zu erreichen.