Reichsrat und österreichische Verfassungsentwicklung 1861-1867
摘要
Die Entsendung der Vertreter Siebenbürgens in das Abgeordnetenhaus des Reichsrates in Wien schien im Jahr 1863 einen entscheidenden Schritt in der praktischen Umsetzung der Reichsverfassung 1861 darzustellen, weil sie den Reichsrat in die Lage versetzte, sich als „Gesamtreichsrat“ zu konstituieren und die mit dieser Rolle verbundenen parlamentarischen Funktionen wahrzunehmen. Tatsächlich war die Verfassungsordnung von 1861 aber insbesondere gegen den ungarischen Widerstand nicht durchsetzbar, und so wurde das Grundgesetz über die Reichsvertretung, welches das Kernstück dieser Verfassungsordnung bildete, 1865 suspendiert. Erst nach Abschluss der Ausgleichsverhandlungen mit Ungern wurde der Reichsrat 1867 wieder einberufen, um deren Ergebnisse in den cisleithanischen Ländern zu verrechtlichen. Immerhin nutzte der Reichsrat die Gelegenheit, um die cisleithanische Verfassungsordnung nachhaltig auszubauen. Das Konzept einer einheitlich verfassten Gesamtmonarchie freilich war gescheitert.