Nach der Veröffentlichung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. Dezember 2022 sind große Kapitalgesellschaften bis 2025 verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen (Needham et al., IRZ, 41–46, 2023, S. 41). Zudem sind Einrichtungsträger, die gemäß ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag einen Lagebericht erstellen müssen, angehalten, ihre Berichterstattung zu erweitern (IDW, Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Unternehmen: Mittelbare Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), 2022, S. 4). Es ist davon auszugehen, dass Kreditgeber, Fördermittelgeber und weitere Stakeholder die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien einfordern werden (Moltrecht und Schöning, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Heft 17, 2–7, 2022, S. 2). Die Einführung der europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards; kurz ESRS) und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht führen zu einer deutlichen Ausweitung der Dokumentationsanforderungen der externen Rechnungslegung. Die Informationsbeschaffung und Implementierung der standardkonformen Berichterstattung werden in den Bereichen Controlling, Personal, Technik und Finanzbuchhaltung voraussichtlich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Es stellt sich daher die Frage, wie sich Geschäftsführung und Aufsichtsgremien in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft auf die neuen Herausforderungen einstellen können. Im Beitrag werden die wesentlichen Handlungsfelder aufgezeigt.

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Green Deal in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft

  • Matthias H. Appel

摘要

Nach der Veröffentlichung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. Dezember 2022 sind große Kapitalgesellschaften bis 2025 verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erstellen (Needham et al., IRZ, 41–46, 2023, S. 41). Zudem sind Einrichtungsträger, die gemäß ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag einen Lagebericht erstellen müssen, angehalten, ihre Berichterstattung zu erweitern (IDW, Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Unternehmen: Mittelbare Auswirkungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), 2022, S. 4). Es ist davon auszugehen, dass Kreditgeber, Fördermittelgeber und weitere Stakeholder die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien einfordern werden (Moltrecht und Schöning, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Heft 17, 2–7, 2022, S. 2). Die Einführung der europäischen Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards; kurz ESRS) und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht führen zu einer deutlichen Ausweitung der Dokumentationsanforderungen der externen Rechnungslegung. Die Informationsbeschaffung und Implementierung der standardkonformen Berichterstattung werden in den Bereichen Controlling, Personal, Technik und Finanzbuchhaltung voraussichtlich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Es stellt sich daher die Frage, wie sich Geschäftsführung und Aufsichtsgremien in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft auf die neuen Herausforderungen einstellen können. Im Beitrag werden die wesentlichen Handlungsfelder aufgezeigt.