Sonstige Regelungen
摘要
In diesem Kapitel werden sonstige Regelungen behandelt, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in verschiedenen Teilen angegeben sind. Konkret werden Regelungen für besondere Gebäude sowie Regelungen zur Wärmeversorgung in Quartieren behandelt. Bei besonderen Gebäuden handelt es sich um kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen, Baudenkmälern und gemischt genutzten Gebäuden. Für derartige Gebäude gelten abweichende bzw. ergänzende Regeln und Anforderungen im Vergleich zu üblichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Beispielsweise werden die Anforderungen bei zu errichtenden kleinen Gebäuden, d. h. Gebäuden mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m2, ausschließlich über den Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile erbracht. Hierfür sind für die verschiedenen Bauteilgruppen Höchstwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Für Baudenkmäler gelten Ausnahmeregelungen, wenn die Erfüllung der Anforderungen des GEG mit den Regelungen des Denkmalschutzes kollidiert, d. h. ggfs. brauchen die Anforderungen des GEG nicht eingehalten zu werden. Für die gemeinsame Wärmeversorgung von mehreren Gebäuden in Quatieren existieren ebenfalls Sonderreglungen, die in diesem Kapitel behandelt werden. Weitere Inhalte sind Regelungen zu Befreiungen sowie zur Innovationsklausel, die es ermöglicht, den Nachweis von zu errichtenden Gebäuden und bestehenden Gebäuden bei Änderungen mithilfe der Begrenzung von Treibhausgasemissionen zu führen. Den Abschluss dieses Kapitels bilden Regeln zum Vollzug, Bußgeldvorschriften, Übergangsvorschriften und Regelungen zur finanziellen Förderung.