Die Aufgabenbereiche, Anforderungen und Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung sind in den letzten Jahrzehnten stetig umfangreicher geworden. Gleichzeitig sind die rechtlichen Bestimmungen immer komplexer und mehrdimensionaler geworden. Auf Seiten der rechtlichen Regelungen zur Korruptionsvermeidung geht der Teufelskreis in eine andere Richtung. Ein Anti-Korruptionsgesetz gibt es nicht, strafrechtliche Regelungen sind zwar sehr deutlich formuliert, werden aber in ihrer Abstraktheit der Realität nicht gerecht. Mit aus diesem Grunde wird im Strafrecht auf die Regelungen der Dienstherren (§ 331 Abs. 3 StGB) verwiesen, die wiederum im eigenen Ermessen und in eigener Zuständigkeit jeweils eigene Maßstäbe setzen. Vor allen Dingen wird dort nicht wirklich konkretisiert, sondern mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet, die jeweils nach einer Entscheidung im Einzelfall rufen. Das Hauptrisiko für Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist das interdependente Dreieck von Regelungsflut/Komplexität, Erwartungen effizienter und effektiver Entscheidungen und der Ambivalenz der Beschäftigten. Die daraus resultierenden praktischen Probleme werden nur durch unbestimmte Rechtsbegriffe geregelt, die letztlich nur noch durch Rechtsprechung eine Konkretisierung erfahren können.

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Korruptionsrisiken im öffentlichen Dienst

  • Carsten Stark

摘要

Die Aufgabenbereiche, Anforderungen und Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung sind in den letzten Jahrzehnten stetig umfangreicher geworden. Gleichzeitig sind die rechtlichen Bestimmungen immer komplexer und mehrdimensionaler geworden. Auf Seiten der rechtlichen Regelungen zur Korruptionsvermeidung geht der Teufelskreis in eine andere Richtung. Ein Anti-Korruptionsgesetz gibt es nicht, strafrechtliche Regelungen sind zwar sehr deutlich formuliert, werden aber in ihrer Abstraktheit der Realität nicht gerecht. Mit aus diesem Grunde wird im Strafrecht auf die Regelungen der Dienstherren (§ 331 Abs. 3 StGB) verwiesen, die wiederum im eigenen Ermessen und in eigener Zuständigkeit jeweils eigene Maßstäbe setzen. Vor allen Dingen wird dort nicht wirklich konkretisiert, sondern mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet, die jeweils nach einer Entscheidung im Einzelfall rufen. Das Hauptrisiko für Korruption in der öffentlichen Verwaltung ist das interdependente Dreieck von Regelungsflut/Komplexität, Erwartungen effizienter und effektiver Entscheidungen und der Ambivalenz der Beschäftigten. Die daraus resultierenden praktischen Probleme werden nur durch unbestimmte Rechtsbegriffe geregelt, die letztlich nur noch durch Rechtsprechung eine Konkretisierung erfahren können.