Industrie- und Handelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen bei der Implementierung effektiver Compliance-Programme unternommen. Dabei lag der Schwerpunkt in der Regel auf der Verhinderung von Korruptions- oder Kartellstraftaten. Geldwäsche-Compliance spielt dagegen noch immer kaum eine Rolle. Vielfach geht man davon aus, dass Industrie und Handel „keine Geldwäsche betreiben und daher keine Anti-Geldwäsche brauchen“. Dabei ist Geldwäsche-Prävention längst mehr als der Versuch, das organisierte Verbrechen daran zu hindern, Gelder aus Drogenkriminalität, Waffenschmuggel oder Menschenhandel auf Bankkonten einzuzahlen. Die Globalisierung der internationalen Handelsströme bietet vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Handelsbeziehungen illegales Vermögen zu generieren, seine Herkunft zu verschleiern, es gewinnbringend anzulegen oder mit legalem Geld zu vermischen und auf diese Weise zu „waschen“ („trade based money laundering“). Im Folgenden soll dem Leser ein Überblick über die für Industrie- und Handelsunternehmen („Güterhändler“) geltenden Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gegeben werden. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Praxis von Unternehmen in nicht bargeldintensiven Branchen.

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Geldwäsche-Compliance bei Industrie- und Handelsunternehmen (Güterhändler)

  • Jürgen Krais

摘要

Industrie- und Handelsunternehmen haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen bei der Implementierung effektiver Compliance-Programme unternommen. Dabei lag der Schwerpunkt in der Regel auf der Verhinderung von Korruptions- oder Kartellstraftaten. Geldwäsche-Compliance spielt dagegen noch immer kaum eine Rolle. Vielfach geht man davon aus, dass Industrie und Handel „keine Geldwäsche betreiben und daher keine Anti-Geldwäsche brauchen“. Dabei ist Geldwäsche-Prävention längst mehr als der Versuch, das organisierte Verbrechen daran zu hindern, Gelder aus Drogenkriminalität, Waffenschmuggel oder Menschenhandel auf Bankkonten einzuzahlen. Die Globalisierung der internationalen Handelsströme bietet vielfältige Möglichkeiten im Rahmen von Handelsbeziehungen illegales Vermögen zu generieren, seine Herkunft zu verschleiern, es gewinnbringend anzulegen oder mit legalem Geld zu vermischen und auf diese Weise zu „waschen“ („trade based money laundering“). Im Folgenden soll dem Leser ein Überblick über die für Industrie- und Handelsunternehmen („Güterhändler“) geltenden Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gegeben werden. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Praxis von Unternehmen in nicht bargeldintensiven Branchen.