Verfassungsgerichtsbarkeit in der offenen Gesellschaft
摘要
Bislang fehlt eine Studie, die das Bundesverfassungsgericht als Muster einer selbstständigen Gerichtsbarkeit behandelt und die „offene Gesellschaft“ in verfassungsjuristisch-vergleichender Sicht erörtert. Beides, „offene Gesellschaft“ und „Verfassungsgerichtsbarkeit“, können nur in einem gedanklichen Zugleich behandelt werden. Um „Verfassungsgerichtsbarkeit“ und der „offenen Gesellschaft“ in ihrer Bedeutung gerecht zu werden, behandelt der Aufsatz beide Themen zunächst weitgehend getrennt voneinander, um das Verständnis für die nachfolgende Zusammenführung aufzubringen.