Der Conseil constitutionnel
摘要
Die Etablierung des Conseil constitutionnel (frz. Verfassungsrat) geht auf die Verfassung der Fünften französischen Republik vom 4. Oktober 1958 zurück. Seine Arbeit hat das französische Verfassungsgericht am 5. März 1959 aufgenommen. Wegen seiner umfassenden Normkontrollfunktion und der herausgehobenen Stellung innerhalb der französischen Gerichtshierarchie kann er als funktionales Äquivalent zum deutschen Bundesverfassungsgericht gelten. Allerdings steht der Verfassungsrat wegen der Art der Auswahl der Richterinnen und Richter sowie des deklamatorischen Stils seiner Entscheidungen aus demokratisch-republikanischer Perspektive in der Kritik.