Die Bundesrepublik kannte je ein Tabu in der äußeren und der inneren Sicherheit, die durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich und durch die Staatspraxis politisch abgesichert waren: Kampfeinsätze der Bundeswehr „out of area“ und bewaffnete Militäreinsätze im Innern. Vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Zeitenwenden von 1989/90 und 9/11 hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Grenzen verschoben, obwohl hierfür verfassungsändernde Mehrheiten im parlamentarischen Raum zuvor ausdrücklich nicht zustande kamen. Seine „kalten“ Verfassungsänderungen spiegeln dabei ein national-liberal etatistisches Verständnis von Außen- und Sicherheitspolitik wider, das ideengeschichtlich u. a. auf die „föderative Gewalt“ von John Locke (und Thomas Hobbes) zurückgeht und der Regierung „staatsräsonistisch“ grünes Licht gibt.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Das Bundesverfassungsgericht als außen- und sicherheitspolitischer Akteur

  • Robert Chr. van Ooyen

摘要

Die Bundesrepublik kannte je ein Tabu in der äußeren und der inneren Sicherheit, die durch das Grundgesetz verfassungsrechtlich und durch die Staatspraxis politisch abgesichert waren: Kampfeinsätze der Bundeswehr „out of area“ und bewaffnete Militäreinsätze im Innern. Vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Zeitenwenden von 1989/90 und 9/11 hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Grenzen verschoben, obwohl hierfür verfassungsändernde Mehrheiten im parlamentarischen Raum zuvor ausdrücklich nicht zustande kamen. Seine „kalten“ Verfassungsänderungen spiegeln dabei ein national-liberal etatistisches Verständnis von Außen- und Sicherheitspolitik wider, das ideengeschichtlich u. a. auf die „föderative Gewalt“ von John Locke (und Thomas Hobbes) zurückgeht und der Regierung „staatsräsonistisch“ grünes Licht gibt.