Bundesverfassungsgericht und Opposition
摘要
Das Recht auf Opposition ist wesentliches Merkmal demokratischer Systeme. Im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, das von einer personellen Verknüpfung der Regierung und den sie tragenden Parlamentsfraktionen geprägt ist, formiert sich die Funktion der Opposition insbesondere als parlamentarische Opposition in Gestalt der Fraktionen und Abgeordneten im Parlament, die im politischen Willensbildungsprozess an der Regierungsbildung und -führung nicht beteiligt sind. Da die Opposition im Grundgesetz als Begriff keine Erwähnung findet, blieb es dem BVerfG überlassen, deren Wesen und Rechte näher zu definieren. In seiner Rechtsprechung konkretisierte es den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver parlamentarischer Opposition, der sich innerhalb der Ordnung des Grundgesetzes über die Rechte qualifizierter parlamentarischer Minderheiten vollzieht. Da ihr das Verfassungsprozessrecht eine Reihe von Zugangsmöglichkeiten zum BVerfG eröffnet, ist die parlamentarische Opposition darüber hinaus in die Lage versetzt, das verfassungsgerichtliche Verfahren als Kontrollinstrument gegen die Regierung und die sie tragende Bundestagsmehrheit einzusetzen. Antragsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere durch das Organstreitverfahren, die abstrakte Normenkontrolle und das Bund-Länder-Streitverfahren. Darüber hinaus hat die Existenz einer starken Verfassungsgerichtsbarkeit auch eine Vorwirkung: Die Antizipation der verfassungsgerichtlichen Kontrolle kann dazu führen, dass die Regierung bei wichtigen Vorhaben vorsorglich die Vorstellungen des potenziellen Klägers – etwa der stärksten Oppositionspartei – berücksichtigt. Antragsmöglichkeiten der parlamentarischen Opposition vor dem BVerfG sind von Vorteil für die Sicherung der Verfassungsordnung, denn da das BVerfG nicht von sich aus tätig werden kann, ist es auch auf den Widerspruchsgeist der Opposition angewiesen.