Das Kapitel gibt einen Überblick über die rechtssoziologische Forschung zum Bundesverfassungsgericht. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der deutschen Literatur die meisten empirischen Analysen aus der Politikwissenschaft stammen, wird gefragt, was eine spezifische rechtssoziologische Perspektive beinhaltet und welche Erkenntnisse sie bereits geliefert hat bzw. welche von der empirischen Verfassungsgerichtsforschung bisher nicht aufgegriffen wurden. Es wird argumentiert, dass die heutige Rechtssoziologie – trotz ihrer historischen Verbindung zum Rechtsrealismus, der dem „law on the books“ skeptisch gegenübersteht – rechtliche Faktoren bei der Erklärung institutionellen Verhaltens ernst nimmt und das Verfassungsrecht nicht einfach mit dem Politischen gleichsetzt. Gleichzeitig rückt die rechtssoziologische Perspektive den Kontext in den Mittelpunkt, in dem die Verfassungsgerichtsbarkeit stattfindet. Das Kapitel erörtert drei Themenbereiche, zu denen rechtssoziologische Großtheorien und Theorien mittlerer Reichweite Beiträge leisten kann: die oft diskutierte, aber meist zu wenig theoretisierte makrosoziologische Analyse der „Rolle“ oder „Funktion“ des Verfassungsgerichts; die mikrosoziologische Erklärung des „richterlichen Verhaltens“ sowie die Frage nach „Input“ und „Output“ des Gerichts als Institution auf der Mesoebene der Beobachtung. Das Kapitel kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von rechtssoziologischen Begriffen wie „Rechtsbewusstsein“ oder „Rechtsmobilisierung“ in der Verfassungsgerichtsforschung fruchtbar angewendet werden oder heuristisch nützlich sein können.

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Das Bundesverfassungsgericht in der rechtssoziologischen Forschung

  • Christian Boulanger

摘要

Das Kapitel gibt einen Überblick über die rechtssoziologische Forschung zum Bundesverfassungsgericht. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der deutschen Literatur die meisten empirischen Analysen aus der Politikwissenschaft stammen, wird gefragt, was eine spezifische rechtssoziologische Perspektive beinhaltet und welche Erkenntnisse sie bereits geliefert hat bzw. welche von der empirischen Verfassungsgerichtsforschung bisher nicht aufgegriffen wurden. Es wird argumentiert, dass die heutige Rechtssoziologie – trotz ihrer historischen Verbindung zum Rechtsrealismus, der dem „law on the books“ skeptisch gegenübersteht – rechtliche Faktoren bei der Erklärung institutionellen Verhaltens ernst nimmt und das Verfassungsrecht nicht einfach mit dem Politischen gleichsetzt. Gleichzeitig rückt die rechtssoziologische Perspektive den Kontext in den Mittelpunkt, in dem die Verfassungsgerichtsbarkeit stattfindet. Das Kapitel erörtert drei Themenbereiche, zu denen rechtssoziologische Großtheorien und Theorien mittlerer Reichweite Beiträge leisten kann: die oft diskutierte, aber meist zu wenig theoretisierte makrosoziologische Analyse der „Rolle“ oder „Funktion“ des Verfassungsgerichts; die mikrosoziologische Erklärung des „richterlichen Verhaltens“ sowie die Frage nach „Input“ und „Output“ des Gerichts als Institution auf der Mesoebene der Beobachtung. Das Kapitel kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von rechtssoziologischen Begriffen wie „Rechtsbewusstsein“ oder „Rechtsmobilisierung“ in der Verfassungsgerichtsforschung fruchtbar angewendet werden oder heuristisch nützlich sein können.