Die ambulante Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war lange ein von regionalen und krankenkassenindividuellen Versorgungsverträgen geprägter Leistungsbereich. Dies galt insbesondere für die Preisgestaltung. Der folgende Beitrag zeigt den im Jahr 2015 begonnenen Transformationsprozess hin zu einem von der Bundesebene gesteuerten Versorgungsbereich der GKV. Es wird deutlich mit welch einer hohen Frequenz der Gesetzgeber und der Gemeinsame Bundesauschuss seit 2015 die Regelungen der ambulanten Heilmittelversorgung angepasst haben. Hiervon sind nicht nur Eingriffe in die Preisfindungsmechanismen, sondern auch weitere grundsätzliche Änderungen der Versorgungsstruktur und der Leistungserbringung umfasst. Insbesondere die Einführung der telemedizinischen Behandlungsmöglichkeiten und der sogenannten Blankoverordnung sowie umfassende inhaltliche und strukturelle Änderungen der Heilmittel-Richtlinien sind hier besonders hervorzuheben.

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Ambulante Heilmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

  • Hans-Jörg Waibel,
  • Katharina Morais de Lichius

摘要

Die ambulante Heilmittelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war lange ein von regionalen und krankenkassenindividuellen Versorgungsverträgen geprägter Leistungsbereich. Dies galt insbesondere für die Preisgestaltung. Der folgende Beitrag zeigt den im Jahr 2015 begonnenen Transformationsprozess hin zu einem von der Bundesebene gesteuerten Versorgungsbereich der GKV. Es wird deutlich mit welch einer hohen Frequenz der Gesetzgeber und der Gemeinsame Bundesauschuss seit 2015 die Regelungen der ambulanten Heilmittelversorgung angepasst haben. Hiervon sind nicht nur Eingriffe in die Preisfindungsmechanismen, sondern auch weitere grundsätzliche Änderungen der Versorgungsstruktur und der Leistungserbringung umfasst. Insbesondere die Einführung der telemedizinischen Behandlungsmöglichkeiten und der sogenannten Blankoverordnung sowie umfassende inhaltliche und strukturelle Änderungen der Heilmittel-Richtlinien sind hier besonders hervorzuheben.