Antidiskriminierungspolitik
摘要
Das Recht der Europäischen Union (EU) verbietet seit jeher, EU-Bürger:innen wegen ihrer Staatsangehörigkeit schlechter zu stellen. Auch die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein traditionelles Anliegen des Unionsrechts. Die ethnische Diskriminierung wird erst seit der Annahme einer entsprechenden Richtlinie im Jahr 2000 umfassend mit Mitteln des Europarechts bekämpft. In welchen Lebensbereichen die EU ihre Bürger:innen auch vor Diskriminierungen auf Grundlage der Religion, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung schützen soll, ist hingegen seit über zehn Jahren Gegenstand politischer Debatten. Die Annahme von EU-Gesetzgebung im Bereich der allgemeinen Antidiskriminierungspolitik bedarf der Einstimmigkeit im Rat der EU, was den Fortschritt schwierig gestaltet. Im politischen Bereich gibt es für verschiedene Personengruppen umfassende Strategiepapiere der Europäischen Kommission. Diese beinhalten neben politischen Zielen auch konkrete Maßnahmenpakete, rechtsverbindliche Instrumente und finanzielle Förderungen.