Rechtsstaatlichkeit
摘要
Die Rechtsstaatlichkeit ist nach Art. 2 Vertrag über die Europäische Union einer der Gründungswerte der Europäischen Union (EU), obgleich der Begriff der Rechtsstaatlichkeit in den Verträgen nicht definiert ist. Mit dem Abbau von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in einigen EU-Mitgliedstaaten und der dadurch verursachten „Rechtsstaatlichkeitskrise“ ergab sich die Notwendigkeit einer Operationalisierung des Begriffs. Die zentralen Akteure hierbei sind die Europäische Kommission und der Gerichtshof der Europäischen Union. In den vergangenen Jahren entwickelte die Kommission mehrere Instrumente zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit.