Betriebsräte haben in personellen Angelegenheiten weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und stehen damit in einem besonderen Verhältnis zum Personalmanagement. Mit der digitalen Transformation ist auch das konfliktpartnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Personalbereich und betrieblicher Interessenvertretung einem Wandel unterworfen. Neue Handlungsfelder wie mobiles und agiles Arbeiten, Künstliche Intelligenz oder grundlegende Umstrukturierungen rücken in den Vordergrund. Eine stabile, vertrauensbasierte Kooperation zwischen den Betriebsparteien ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Bewältigung des strukturellen Wandels von Unternehmen. Für beide Betriebsparteien ist es im gegenseitigen Interesse, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen ihr interaktives Verhältnis weiterzuentwickeln. Dem Betriebsrat kommt eine besondere Aufgabe zu, die Beschäftigten in die Veränderungsprozesse einzubinden. Zwar bleiben wichtige Kontrollaufgaben des Betriebsrats, zugleich nehmen Gestaltungsaufgaben zu. Neue Arbeitsformen sollten den Beschäftigten mehr Autonomie einräumen und sie zugleich vor Überforderung zu schützen. Der Anteil projektbezogener, proaktiver Betriebsratsarbeit nimmt zu. Betriebsräten selbst werden erhöhte Agilität und zusätzliche Kompetenzen abgefordert.

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Personalwirtschaft und Mitbestimmung

  • Rudolf Luz

摘要

Betriebsräte haben in personellen Angelegenheiten weitgehende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und stehen damit in einem besonderen Verhältnis zum Personalmanagement. Mit der digitalen Transformation ist auch das konfliktpartnerschaftliche Verhältnis zwischen dem Personalbereich und betrieblicher Interessenvertretung einem Wandel unterworfen. Neue Handlungsfelder wie mobiles und agiles Arbeiten, Künstliche Intelligenz oder grundlegende Umstrukturierungen rücken in den Vordergrund. Eine stabile, vertrauensbasierte Kooperation zwischen den Betriebsparteien ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Bewältigung des strukturellen Wandels von Unternehmen. Für beide Betriebsparteien ist es im gegenseitigen Interesse, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen ihr interaktives Verhältnis weiterzuentwickeln. Dem Betriebsrat kommt eine besondere Aufgabe zu, die Beschäftigten in die Veränderungsprozesse einzubinden. Zwar bleiben wichtige Kontrollaufgaben des Betriebsrats, zugleich nehmen Gestaltungsaufgaben zu. Neue Arbeitsformen sollten den Beschäftigten mehr Autonomie einräumen und sie zugleich vor Überforderung zu schützen. Der Anteil projektbezogener, proaktiver Betriebsratsarbeit nimmt zu. Betriebsräten selbst werden erhöhte Agilität und zusätzliche Kompetenzen abgefordert.