Fahreignung und psychische Erkrankung
摘要
Dem Individualverkehr kommt aufgrund steigender Mobilitätsanforderungen und Mobilitätsbedürfnisse in unserer Gesellschaft ein hoher Stellenwert zu. Das Auto ist nicht selten Garant für die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben. Konsequenzen psychischer Erkrankungen können die zeitweilige Beschränkung der Fahrsicherheit oder die Aufhebung der Fahreignung sein. Daten von stationär behandelten psychiatrischen Patienten zeigen, dass 67 % eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und 77 % von ihnen regelmäßig mit dem Auto fahren, 88 % unter Psychopharmaka. Automobilität stellt somit ein relevantes Thema für diese Patientengruppe dar. Da das Kraftfahrzeug primär für Versorgungs- und Freizeitfahrten verwendet wird, kann man davon ausgehen, dass vor allem die soziale Funktionalität der Patienten von einem Verlust der Automobilität betroffen ist (Brunnauer et al. 2016). Vor diesem Hintergrund ist die Thematik sowohl für Patienten als auch die Behandelnden mit großer Unsicherheit verbunden und wird oftmals nicht aktiv angesprochen. In Deutschland besteht keine Meldepflicht für Erkrankungen, die die Fahrsicherheit oder Fahreignung in Frage stellen können. Der Verkehrsteilnehmer hat jedoch die Pflicht zur Vorsorge. Er muss dafür sorgen, dass er nicht aufgrund physischer oder psychischer Erkrankungen dahingehend beeinträchtigt ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Der Behandelnde wiederum hat Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten; er muss ihn über Risiken der Erkrankung, der Therapie und über eventuelle Konsequenzen für den Alltag informieren.