Verfassungsstaat und öffentliche Verwaltung
摘要
Zu den Merkmalen der deutschen öffentlichen Verwaltung, die einem ausländischen Beobachter am ehesten ins Auge fallen, gehören folgende zwei Phänomene: erstens die hohe Dichte von Parlamentsgesetzen, die die Organisation, das Verfahren und die materiellen Kriterien für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln, und zweitens die nahezu allgegenwärtige Präsenz verfassungsrechtlicher Argumente, die im Gesetzgebungsprozess, in der Rechtsprechung und sogar bei der Begründung von Verwaltungsentscheidungen eine Rolle spielen.