Das Kapitel behandelt Verwaltungsreformen im deutschen Mehrebenensystem, insbesondere auf Landes- und Kommunalebene. Seit den 2000er-Jahren wurden Reformen intensiviert, um die Verwaltungseffizienz zu steigern und Haushaltsengpässe zu bewältigen. Dabei dominieren drei Reformansätze: Funktionalreformen (Neuzuordnung von Zuständigkeiten), Verwaltungsstrukturreformen (Neuordnung von Verwaltungseinheiten) und Gebietsreformen (Änderung territorialer Zuschnitte). Hauptziele waren die Straffung von Verwaltungsstrukturen durch die Reduktion von Doppelstrukturen, Kommunalisierung von Aufgaben und Schaffung leistungsfähigerer Gebietseinheiten. Unterschiedliche Bundesländer verfoltgen dabei verschiedene Ansätze: zweistufige Verwaltung (ohne Mittelinstanzen) vs. dreistufige Systeme mit Regierungspräsidien. Kontrovers waren Teile von Funktionalreformen, die Landesaufgaben auf Kommunen übertrugen, was mitunter zu Schnittstellenproblemen und Einbußen der Leistungsfähigkeit geführt hat. Gebietsreformen führten zu erheblichen Reduktionen der Anzahl von Gemeinden und Landkreisen, insbesondere in Ostdeutschland. sowie zuvor in NRW und Hessen. Diese sind immer besonders umstritten und scheiterten zuletzt in Brandenburg und Thüringen an erheblichen politischen Widerständen. Im Ergebnis zeigt sich, dass es durch die Welle von Verwaltungsreformen trotz ähnlicher Reformziele zu einer Heterogenisierung der Verwaltungsstrukturen in den Bundesländern gekommen ist. Die institutionellen Formen, in denen die deutschen Bundesländer und Kommunen öffentliche Aufgaben erbringen und Recht vollziehen, driften somit zunehmend auseinander. Eine konsistente Vorstellung über funktionale Organisationslösungen ist nicht in Sicht.

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Verwaltungsreformen im Mehrebenensystem

  • Jörg Bogumil,
  • Sabine Kuhlmann

摘要

Das Kapitel behandelt Verwaltungsreformen im deutschen Mehrebenensystem, insbesondere auf Landes- und Kommunalebene. Seit den 2000er-Jahren wurden Reformen intensiviert, um die Verwaltungseffizienz zu steigern und Haushaltsengpässe zu bewältigen. Dabei dominieren drei Reformansätze: Funktionalreformen (Neuzuordnung von Zuständigkeiten), Verwaltungsstrukturreformen (Neuordnung von Verwaltungseinheiten) und Gebietsreformen (Änderung territorialer Zuschnitte). Hauptziele waren die Straffung von Verwaltungsstrukturen durch die Reduktion von Doppelstrukturen, Kommunalisierung von Aufgaben und Schaffung leistungsfähigerer Gebietseinheiten. Unterschiedliche Bundesländer verfoltgen dabei verschiedene Ansätze: zweistufige Verwaltung (ohne Mittelinstanzen) vs. dreistufige Systeme mit Regierungspräsidien. Kontrovers waren Teile von Funktionalreformen, die Landesaufgaben auf Kommunen übertrugen, was mitunter zu Schnittstellenproblemen und Einbußen der Leistungsfähigkeit geführt hat. Gebietsreformen führten zu erheblichen Reduktionen der Anzahl von Gemeinden und Landkreisen, insbesondere in Ostdeutschland. sowie zuvor in NRW und Hessen. Diese sind immer besonders umstritten und scheiterten zuletzt in Brandenburg und Thüringen an erheblichen politischen Widerständen. Im Ergebnis zeigt sich, dass es durch die Welle von Verwaltungsreformen trotz ähnlicher Reformziele zu einer Heterogenisierung der Verwaltungsstrukturen in den Bundesländern gekommen ist. Die institutionellen Formen, in denen die deutschen Bundesländer und Kommunen öffentliche Aufgaben erbringen und Recht vollziehen, driften somit zunehmend auseinander. Eine konsistente Vorstellung über funktionale Organisationslösungen ist nicht in Sicht.