Die Betriebsräte in der Tschechoslowakei 1945–1949. Zum Schicksal einer sozialen Bewegung im Transformationsprozess
摘要
Nach sechs Jahren der deutschen Besatzung und des Terrors beschränkte sich die Absicht, in der Tschechoslowakei ein völlig neues politisches Gebilde zu kreieren, nicht nur auf die Schaffung eines homogenen Nationalstaats der Tschechen und Slowaken durch die Zwangsumsiedlung der Deutschen und Ungarn. Die Vision war der Aufbau einer „wirtschaftlichen und sozialen Demokratie“, eines völlig neuen politischen Systems, in das die frühere bürgerlich-liberale Demokratie umgewandelt werden sollte. Zu diesem Zweck sollte die Arbeitnehmerbeteiligung einen höheren Stellenwert haben als je zuvor. Das Programm der ersten tschechoslowakischen Regierung vom 5. April 1945 sah vor, dass alle Arbeitnehmer „in Fabriken, Werkstätten und Büros“ ihre Vertreter in Gewerkschaftsorganisationen und Betriebsräten frei wählen konnten. Diese beiden Organisationen sollten die „gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer gegenüber privaten Unternehmern und staatlichen Behörden in allen Fragen der Lohn-, Arbeits- und Sozialpolitik“ sein. Dies entsprach der weit verbreiteten Forderung nach einer möglichst umfassenden Beteiligung der Bürger an der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten.