<p class="MsoNormal"><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; mso-fareast-font-family: 'PT Sans';">Die Arbeit evaluiert die praktische Effektivität und Schlüssigkeit des europäischen Datenschutzrechts in Bezug auf unterschiedliche Rollenzuweisungen. Um auf allgegenwärtige Strukturverschiebungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und drohende Beeinträchtigungen für die Rechte Betroffener durch differenzierte Rollenzuweisungen zu reagieren, kommt der ganzheitlichen Fortentwicklung des Verantwortlichkeits- und Beteiligungsgefüges eine zentrale Bedeutung zu. Voraussetzung für</span><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; mso-fareast-font-family: 'PT Sans'; color: #0070c0;"> </span><span lang="DE" style="font-size: 11.0pt; mso-fareast-font-family: 'PT Sans';">vereinheitlichte Rollenzuweisungen auf europäischer Ebene ist die Entwicklung eines kohärenten Gesamtkonzepts, das sowohl die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen klar umreißt<span style="color: #0070c0;"> </span>als auch allgemeingültige Regulierungsprinzipien festlegt. Nur ein im Kern harmonisierter Regelungsrahmen kann beteiligten Akteuren als Orientierungshilfe dienen, die – vorgeschaltet zur konkreten Einzelfallbetrachtung – dazu beiträgt, dass grundlegende Wertungen des europäischen Datenschutzrechts gewahrt werden.</span></p><div style="mso-element: comment-list;">&#xa0;</div>

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Datenschutzrechtliche Rollenzuweisungen

  • Robert Alexander Hagen

摘要

Die Arbeit evaluiert die praktische Effektivität und Schlüssigkeit des europäischen Datenschutzrechts in Bezug auf unterschiedliche Rollenzuweisungen. Um auf allgegenwärtige Strukturverschiebungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und drohende Beeinträchtigungen für die Rechte Betroffener durch differenzierte Rollenzuweisungen zu reagieren, kommt der ganzheitlichen Fortentwicklung des Verantwortlichkeits- und Beteiligungsgefüges eine zentrale Bedeutung zu. Voraussetzung für vereinheitlichte Rollenzuweisungen auf europäischer Ebene ist die Entwicklung eines kohärenten Gesamtkonzepts, das sowohl die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen klar umreißt als auch allgemeingültige Regulierungsprinzipien festlegt. Nur ein im Kern harmonisierter Regelungsrahmen kann beteiligten Akteuren als Orientierungshilfe dienen, die – vorgeschaltet zur konkreten Einzelfallbetrachtung – dazu beiträgt, dass grundlegende Wertungen des europäischen Datenschutzrechts gewahrt werden.